Die Hausgeldabrechnung ist ähnlich der Betriebskostenabrechnung aufgebaut.
Allerdings mit ein paar Besonderheiten:
Die Grundsteuer ist hier nicht aufgeführt. Der Eigentümer erhält vom Steueramt bzw. der Stadt einen Grundsteuerbescheid und bezahlt die Steuer selbst.
Es gibt umlagefähige Kosten:
Bei vermieteten Eigentumswohnungen können diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden.
Es gibt nicht umlagefähige Kosten:
Die nicht umlagefähigen Kosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Im linken Bereich (hier gelb hinterlegt) werden die Kosten für das ganze Haus,
die im Abrechnungszeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018 = 365 Tage entstanden sind,
aufgelistet. Hinzu kommt noch die Rücklage und ganz unten wird alles als Gesamtbelastung addiert.
Im rechten (orange hinterlegten) Bereich werden ihre anteiligen Kosten ausgewiesen.
In diesem Beispiel für 365 Tage und ebenfalls ganz unten als Summe addiert.
Die Miteigentumsanteile (MEA) werden in der Teilungserklärung festgelegt.
Einzelne Positionen können aber per Beschluss, nach Bedarf, anders verteilt werden.
Hier im Beispiel werden die Versicherungen und alle nicht umlagefähigen Kosten nach Miteigentumsanteilen umgelegt.
Die Kosten für den Schornsteinfeger werden nach Wohneinheiten und Allgemein Strom und Abfall nach Personen verteilt.
Kosten für Niederschlag und Straßenreinigung nach Quadratmeter und Wasser und Kanal in separater Abrechnung über Kaltwasserzähler verteilt.
Die Instandhaltungsrücklage wird nach Baujahr und der Quadratmeter des Hauses berechnet und dann nach Miteigentumsanteilen (oder nach Beschluss anders) umgelegt.
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Andreas Eckardt