Der Wirtschaftsplan ist eine Prognose für das zukünftige, bzw. für das laufende Jahr.
Chronologisch passiert folgendes:
- Die Hausgeldabrechnung ist für das vergangene Jahr erstellt.
- Es erfolgt die Einladung zur ordentlichen Eigentümerversammlung.
Als Tagesordnungspunkte werden in der Eigentümerversammlung u.a. folgende Themen aufgeführt:
- Abstimmung über die Abrechnung.
- Abstimmung über die Höhe der zuzuführenden Rückstellung.
- Welche Ausgaben kommen im laufenden Jahr auf die Eigentümer zu?
- Beschließen des Wirtschaftsplans.
Ein Beispiel:
Im linken Bereich (hier gelb hinterlegt) werden die zu erwartenden Kosten für das ganze Haus,
für den Wirtschaftszeitraum 2019 aufgelistet.
Hinzu kommt noch die Rücklage und ganz unten wird alles als Gesamtbelastung addiert.
Im rechten Bereich (hier blau hinterlegt) werden die zu erwartenden Kosten für den jeweiligen Eigentümer,
für den Wirtschaftszeitraum 2019 aufgelistet.
Die Eigentümerversammlung findet in der Regel innerhalb der ersten sechs Monate im Jahr statt.
Die Versicherungen sind meistens schon Anfang Januar fällig. Die Abgabenbescheide für Niederschlag und Straßenreinigung liegen auch schon vor. (=reale Zahlen)
Allg. Strom und Abfall sind hier über Personentage umgelegt. Die Posten sind sinnvoll zu schätzen.
Bei den anderen Posten wird auf die Erfahrungswerte der Vergangenheit zurückgegriffen, mit der entsprechenden Preissteigerung. Auch hier sollte sinnvoll geschätzt werden.
Reparaturen und Instandhaltungsrücklage werden beschlossen und fließen mit in den Plan ein.
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Andreas Eckardt